Ehrungen
Der Kreisverband hat die Möglichkeit, Ehrungen für besondere Verdienste um die Vereinsarbeit der Obst- und Gartenbauvereine vorzunehmen. Hierunter fallen insbesondere die Verleihung des Ehrenzeichens „Goldene Rose“ sowie „Silberne Rose“.
Ehrenzeichen „Goldene Rose“
Die Goldene Rose ist die höchste Auszeichnung des Kreisverbandes der Obst- und Gartenbauvereine Südwestpfalz - Pirmasens - Zweibrücken, Verband für Garten- und Landespflege e.V., mit der Personen geehrt werden, welche sich um die Vereinsarbeit der Obst- und Gartenbauvereine außergewöhnliche Verdienste erworben und ideell, materiell und insbesondere durch unermüdlichen persönlichen Einsatz das Vereinsleben in den Obst- und Gartenbauvereinen überdurchschnittlich gefördert und gestärkt haben.
Voraussetzung für die Ehrung:
40-jährige Mitgliedschaft oder 25-jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung
Wird ein Vereinsmitglied vorgeschlagen, werden folgende Informationen benötigt:
Grund der Ehrung
Anzahl Mitgliedsjahre oder chronologische Auflistung der Tätigkeit in der Vereinsleitung
Gewünschtes Verleihungsdatum
Zum Antrag: Antrag Goldene Rose
Ehrenzeichen „Silberne Rose“
Mit der silbernen Ehrennadel des Kreisverbandes der Obst- und Gartenbauvereine Südwestpfalz - Pirmasens - Zweibrücken, Verband für Garten- und Landespflege e.V. werden verdiente Vereinsvorsitzende, Mitglieder und Personen als Ausdruck der Anerkennung ihrer Leistungen und des persönlichen Einsatzes für die Ziele der Obst- und Gartenbauvereine ausgezeichnet.
Voraussetzung für die Auszeichnung:
25-jährige Mitgliedschaft oder 15-jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung
Wird ein Vereinsmitglied vorgeschlagen, werden folgende Informationen benötigt:
Grund der Ehrung
Anzahl der Mitgliedsjahre oder chronologische Auflistung der Tätigkeit in der Vereinsleitung
Gewünschtes Verleihungsdatum
Zum Antrag: Antrag Silberne Rose
Grundsätze und Richtlinien
Die Ehrennadeln werden Personen verliehen, die festgelegte Kriterien erfüllen. Die Entscheidung darüber, ob die jeweiligen Ehrennadeln vergeben werden, liegt grundsätzlich beim Kreisverband durch den die Ehrennadel verliehen wird. Die Mindestvoraussetzungen für die entsprechenden Ehrungen müssen jedoch erfüllt sein. Für außerordentliche Leistungen kann eine Ehrung mit entsprechender Begründung auch vorzeitig beantragt werden. Die Bewilligung liegt in der Verantwortung der Verbandsführung und muss auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben.
Weiterhin gilt es zu beachten, dass die Ehrungsrichtlinien des Kreisverbandes keine gesetzliche Grundlage haben. Es kann kein rechtlicher Anspruch abgeleitet werden, eine Ehrung zu erhalten. Auch ist für den Verband damit keine Pflicht verbunden, ehren zu müssen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Möglichkeiten der Anerkennung
Besonderes Engagement muss nicht unbedingt mit einer Ehrennadel des Kreisverbandes ausgezeichnet werden, sondern kann vereinsindividuell mit einem persönlichen Geschenk, zum Beispiel einem Buch, einem Nistkasten, einer Medaille, einem Wein, einer speziellen Urkunde etc. gewürdigt werden. Hierfür bieten Fachverlage ein entsprechendes Sortiment an.
Beispielhaft können hier genannt werden:
Verlag Ulmer: Fachverlag für Literatur zum Thema Gartenbau und Landwirtschaft
Zur Verlagsseite: www.ulmer-verlag.de
Online-Shop des Obst- und Gartenbauverlags des Bayerischen Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege e.V.
Zum Online-Shop: https://shop.gartenratgeber.de/shop/
Joachim Heinz: Bausätze aus Holz und mehr. Bezugsmöglichkeit von z.B. Vogel-Nistkästen oder Igelhütten.
Zur Webseite https://www.holzbausatz-und-mehr.de/